Arbeitnehmer arbeitet im Homeoffice in Österreich – rechtliche Grundlagen und Homeoffice-Gesetz 2025

Homeoffice & Recht in Österreich: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen

Während viele Länder das Thema Homeoffice rechtlich noch im Ungefähren belassen, hat Österreich im April 2021 einen klaren Schritt gesetzt: Mit dem Homeoffice-Gesetz (BGBl. I Nr. 61/2021) wurde erstmals eine umfassende gesetzliche Grundlage für das Arbeiten von zu Hause geschaffen. Seitdem sind die Spielregeln für Arbeitgeber und Arbeitnehmer deutlich klarer – auch wenn die Praxis zeigt, dass viele Betriebe die neuen Anforderungen noch nicht vollständig umgesetzt haben.

Dieser Artikel fasst alles zusammen, was Sie 2025 wissen müssen: von der Vereinbarungspflicht über den Kostenersatz bis hin zur steuerlichen Homeoffice-Pauschale.

22 %

der österreichischen Beschäftigten arbeiten regelmäßig im Homeoffice (2024)

Statistik Austria, Mikrozensus 2024

300 €

maximale steuerfreie Homeoffice-Pauschale pro Jahr (3 € × 100 Tage)

Einkommensteuergesetz (EStG) § 26 Z 9, BGBl. I Nr. 61/2021

April 2021

Inkrafttreten des österreichischen Homeoffice-Gesetzes – eines der ersten in Europa

BGBl. I Nr. 61/2021, Österreichisches Bundesgesetzblatt

Die wichtigste Regel: Homeoffice nur mit schriftlicher Vereinbarung

In Österreich darf Homeoffice nicht einseitig angeordnet oder verlangt werden – weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer. Homeoffice setzt zwingend eine schriftliche Vereinbarung voraus, die jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum letzten Tag des Kalendermonats aufgekündigt werden kann – sofern keine längere Frist vereinbart wurde.

Diese Vereinbarung sollte mindestens folgende Punkte regeln:

  • ✅ Ausmaß und Lage der Homeoffice-Tage (fix oder flexibel)
  • ✅ Bereitstellung oder Kostenersatz für Arbeitsmittel
  • ✅ Erreichbarkeitszeiten und Kommunikationspflichten
  • ✅ Datenschutz und IT-Sicherheit
  • ✅ Regelung zur Beendigung der Homeoffice-Vereinbarung

Wichtig: Auch eine Betriebsvereinbarung nach dem Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) kann Homeoffice regeln. In Betrieben mit Betriebsrat hat dieser ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Ausgestaltung von Homeoffice-Regelungen.

Arbeitszeitgesetz im Homeoffice: Volle Gültigkeit, auch zu Hause

Das österreichische Arbeitszeitgesetz (AZG) gilt uneingeschränkt auch für Mitarbeiter im Homeoffice. Folgende Eckpunkte sind für die Praxis besonders relevant:

  • Normalarbeitszeit: Maximal 8 Stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich.
  • Überstunden: Bis zu 10 Stunden täglich zulässig, bei gleitender Arbeitszeit unter bestimmten Bedingungen bis zu 12 Stunden.
  • Ruhezeit: Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen – auch wenn abends noch kurz geantwortet wird.
  • Pausenpflicht: Ab 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten Ruhepause.
  • Aufzeichnungspflicht: Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu dokumentieren – unabhängig vom Arbeitsort.

Kostenersatz: Was muss der Arbeitgeber bezahlen?

Eine der praxisrelevantesten Neuerungen des Homeoffice-Gesetzes betrifft die Kostentragung. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die für das Homeoffice notwendigen digitalen Arbeitsmittel bereitzustellen – also Laptop, Headset, Maus, Tastatur und ähnliches.

Wenn Arbeitnehmer eigene Geräte nutzen

Werden private Geräte mit Zustimmung des Arbeitgebers für die Arbeit verwendet, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine angemessene Kostenabgeltung. Dies umfasst auch anteilige Kosten für Internet und Strom. Wie hoch diese Abgeltung ausfällt, ist gesetzlich nicht exakt festgelegt – sie ist zwischen den Parteien zu vereinbaren oder wird durch Kollektivvertrag geregelt.

Ergonomische Ausstattung

Das Homeoffice-Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber außerdem, für eine ergonomisch geeignete Arbeitsumgebung zu sorgen. In der Praxis ist das schwer direkt kontrollierbar – üblich ist daher eine Selbstauskunft des Mitarbeiters über die Arbeitsplatzsituation zu Hause, ergänzt durch Beratungsangebote des Arbeitgebers (z. B. ergonomische Schulungen oder Kostenzuschüsse für einen geeigneten Bürostuhl).

Die steuerliche Homeoffice-Pauschale in Österreich

Österreich hat eine der in Europa attraktivsten steuerlichen Regelungen für Homeoffice eingeführt. Arbeitnehmer können seit 2021 eine Homeoffice-Pauschale steuerlich geltend machen:

  • 3 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal für 100 Tage pro Kalenderjahr
  • ✅ Das ergibt eine maximale steuerfreie Pauschale von 300 Euro pro Jahr
  • ✅ Voraussetzung: Der Arbeitgeber hat die Homeoffice-Tage im Lohnzettel (L16) bestätigt
  • ✅ Zusätzlich können ergonomische Arbeitsmittel (z. B. Schreibtisch, Bürostuhl) als Werbungskosten abgesetzt werden – bis zu 300 Euro, wenn mehr als 26 Homeoffice-Tage im Jahr geleistet wurden

Tipp für Arbeitgeber: Tragen Sie die Homeoffice-Tage korrekt im Jahreslohnzettel ein – ohne diese Angabe können Ihre Mitarbeiter die Pauschale nicht steuerlich geltend machen. Das ist ein einfacher, aber wertgeschätzter Benefit.

Unfallversicherung: Bin ich im Homeoffice in Österreich versichert?

Ja – auch in Österreich sind Arbeitsunfälle im Homeoffice seit dem Homeoffice-Gesetz 2021 gesetzlich unfallversichert, sofern der Unfall in ursächlichem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Die Versicherung läuft über die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt).

Versichert sind zum Beispiel:

  • Stürze am Schreibtisch oder im unmittelbaren Arbeitsbereich
  • Wege zur Kinderbetreuung, wenn diese im Zusammenhang mit der Arbeit stehen
  • Wege zwischen der Homeoffice-Wohnung und dem Arbeitgeber

Nicht versichert sind:

  • Private Tätigkeiten während der Arbeitszeit (z. B. Kochen, Einkaufen)
  • Freizeitaktivitäten in der Mittagspause
  • Unfälle außerhalb des vereinbarten Arbeitsbereichs in der Wohnung

Datenschutz und IT-Sicherheit im Homeoffice

Die DSGVO gilt selbstverständlich auch im Homeoffice – und Arbeitgeber tragen die Verantwortung für den datenschutzkonformen Umgang mit Unternehmensdaten, auch wenn diese zu Hause verarbeitet werden. In der Praxis bedeutet das:

  • ✅ Klare schriftliche Weisungen zum Datenschutz im Homeoffice
  • ✅ VPN-Pflicht für den Zugriff auf interne Systeme
  • ✅ Keine Nutzung privater, ungesicherter Cloud-Dienste für Arbeitsdokumente
  • ✅ Bildschirm nicht für Dritte (Mitbewohner, Familie) einsehbar
  • ✅ Physische Dokumente sicher verwahren und nicht offen liegen lassen
  • ✅ Anpassung des Verarbeitungsverzeichnisses und ggf. Datenschutz-Folgenabschätzung

ArbeitnehmerInnenschutz: Was gilt für den Heimarbeitsplatz?

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet Arbeitgeber auch für Homeoffice-Arbeitsplätze zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Da Arbeitgeber keinen direkten Zugang zur Privatwohnung haben, erfolgt dies in der Praxis meist über einen strukturierten Fragebogen zur Selbstauskunft des Mitarbeiters. Dieser dokumentiert unter anderem: Beleuchtung, Ergonomie, Lärmbelastung und Sicherheit am Heimarbeitsplatz.

Fazit: Österreich hat klare Regeln – nutzen Sie sie

Das österreichische Homeoffice-Gesetz hat vieles vereinfacht und klargestellt. Wer die gesetzlichen Anforderungen kennt und umsetzt – schriftliche Vereinbarung, Kostenersatz, Zeiterfassung, Datenschutz – schafft eine Grundlage, auf der Homeoffice wirklich funktioniert: rechtssicher, transparent und für beide Seiten fair.

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Häufig gestellte Fragen

Nein. In Österreich ist Homeoffice nur auf Basis einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zulässig. Weder der Arbeitgeber kann es einseitig anordnen, noch kann der Arbeitnehmer es einseitig einfordern. Die Vereinbarung kann von beiden Seiten mit einmonatiger Frist zum Monatsende gekündigt werden.

Arbeitnehmer können 3 Euro pro Homeoffice-Tag steuerlich geltend machen, maximal für 100 Tage pro Jahr – das ergibt eine Pauschale von bis zu 300 Euro. Zusätzlich können ergonomische Arbeitsmittel wie Schreibtisch oder Bürostuhl bis zu 300 Euro als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern mehr als 26 Homeoffice-Tage geleistet wurden. Voraussetzung ist die Bestätigung der Homeoffice-Tage durch den Arbeitgeber im Jahreslohnzettel.

Ja. Seit dem Homeoffice-Gesetz 2021 sind Arbeitsunfälle im Homeoffice über die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) gesetzlich unfallversichert, sofern sie in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Private Tätigkeiten während der Arbeitszeit – etwa Kochen oder Einkaufen – sind nicht versichert.

Ja. Der Arbeitgeber ist nach dem Homeoffice-Gesetz verpflichtet, die notwendigen digitalen Arbeitsmittel bereitzustellen. Nutzt der Arbeitnehmer mit Zustimmung des Arbeitgebers eigene Geräte, hat er Anspruch auf eine angemessene Kostenabgeltung – inklusive anteiliger Internet- und Stromkosten. Die genaue Höhe kann vertraglich oder per Kollektivvertrag geregelt werden.

Ja, vollständig. Das österreichische Arbeitszeitgesetz (AZG) gilt unabhängig vom Arbeitsort. Die maximale Arbeitszeit von 8 Stunden täglich, die Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen und die Pausenpflicht ab 6 Stunden gelten auch im Homeoffice. Arbeitgeber sind zudem gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren.

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