Zeiterfassung Zürich – Arbeitszeit dokumentieren nach ArG und ArGV 1

Jobilino ist die digitale Zeiterfassung für Zürcher Betriebe mit Personal auf Baustellen, in Objekten und beim Kunden. Erfassung per App, NFC oder Terminal – inklusive Pausen ab einer halben Stunde, Überzeit und Grenzgängern aus Deutschland und Österreich.

  • Dokumentation nach Art. 46 ArG und Art. 73 ArGV 1
  • Grenzüberschreitende Teams und Zeitzonen korrekt abgebildet
  • Daten auf Servern in der EU, Support auf Deutsch

Pausen als eigene Zeit

Pausen werden gestempelt oder ergeben sich aus der Lücke zwischen zwei Buchungen – mit Lage und Dauer, statt pauschal abgezogen zu werden.

Überzeit getrennt ausgewiesen

Aus dem hinterlegten Arbeitszeitmodell und den echten Stempelungen ergeben sich Soll, Ist und Überzeit laufend – ohne Nebenrechnung am Monatsende.

Erfassung per App

Starten und Beenden mit einem Tipp auf dem eigenen Smartphone, mit Auftragszuordnung und auf Wunsch Standortnachweis. In 21 Sprachen.

Das Problem

Warum die Dokumentationspflicht in Zürich oft unterschätzt wird

Die Schweiz verlangt mehr als eine Tagessumme: Nach Art. 73 ArGV 1 sind die täglich und wöchentlich geleistete Arbeitszeit, die Überzeit sowie Lage und Dauer der Pausen ab einer halben Stunde zu dokumentieren – und die Unterlagen sind fünf Jahre aufzubewahren. In Zürcher Betrieben mit Baustellen, Objekten und Kundeneinsätzen entstehen diese Angaben über den Tag verteilt an verschiedenen Orten. Auf Papier bleibt am Ende meist eine gerundete Summe übrig, in der Pausen und Überzeit nicht mehr getrennt erkennbar sind.

  • Auf dem Zettel steht eine Tagessumme – Pausenlage und Überzeit sind daraus nicht ableitbar
  • Pausen ab einer halben Stunde müssen dokumentiert werden, werden aber pauschal abgezogen
  • Unterlagen sind fünf Jahre aufzubewahren – als Papierarchiv ein Platz- und Suchproblem
  • Grenzgänger arbeiten unter Schweizer Regeln, haben aber andere Feiertage im Wohnsitzland
  • Niemand weiß tagsüber, wer auf welcher Baustelle oder in welchem Objekt ist
  • Stunden lassen sich Aufträgen nicht zuordnen – die Nachkalkulation fehlt

Die Lösung

Digitale Zeiterfassung in Zürich: Pausen und Überzeit getrennt ausgewiesen

Mit Jobilino erfasst Ihr Team Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen dort, wo gearbeitet wird – per App, per NFC-Chip im Objekt oder am Terminal im Betrieb. Daraus ergeben sich tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, Überzeit und Pausenlage automatisch und getrennt. Grenzgänger aus Deutschland und Österreich werden mit den richtigen Feiertagen geführt, und die Unterlagen bleiben ohne Papierarchiv verfügbar.

NFC-Chip im Objekt

Ein Aufkleber am Einsatzort genügt: Handy davorhalten, gestempelt. Funktioniert ohne Empfang und ist der belastbarste Anwesenheitsnachweis.

Terminal im Betrieb

Ein Tablet in Werkstatt, Lager oder Magazin, an dem sich das ganze Team ein- und ausstempelt – auch ohne Diensthandy.

Grenzgänger korrekt geführt

Feiertage werden länder- und regionsbezogen geführt, Zeiten über Zeitzonen hinweg korrekt gerechnet. Für Teams mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich.

Auftrag und Kostenstelle

Jede Stunde hängt an Auftrag, Baustelle oder Objekt – die Grundlage für Nachkalkulation und Weiterverrechnung.

Unterlagen ohne Papierarchiv

Aufzeichnungen bleiben digital verfügbar und lassen sich je Person und Zeitraum als Excel, CSV oder PDF ausgeben – auch nach Jahren.

So funktioniert's

In vier Schritten dokumentationssicher

  1. Zugang anlegen

    In wenigen Minuten registrieren – ohne Installation, ohne Server, ohne Einrichtungsgebühr.

  2. Arbeitszeitmodelle und Team einrichten

    Pensen und Modelle je Vertrag hinterlegen, Mitarbeitende einladen, Feiertagsregelung für Grenzgänger setzen.

  3. Arbeitszeit und Pausen stempeln

    Per App, NFC oder Terminal – mit Auftragszuordnung, Pausen und optionalem Standortnachweis.

  4. Prüfen, freigeben, archivieren

    Arbeitszeit, Pausen und Überzeit prüfen, freigeben und exportieren – die Unterlagen bleiben digital verfügbar.

Ihre Vorteile

  • Dokumentiert tägliche und wöchentliche Arbeitszeit nach Art. 73 ArGV 1
  • Pausen ab einer halben Stunde mit Lage und Dauer erfasst
  • Überzeit getrennt ausgewiesen statt in einer Tagessumme versteckt
  • Unterlagen fünf Jahre digital verfügbar – ohne Papierarchiv
  • Grenzgänger aus Deutschland und Österreich korrekt geführt
  • Feiertage länder- und kantonsbezogen hinterlegbar
  • Jede Stunde auf Auftrag, Baustelle oder Objekt
  • Tagesaktueller Überblick über alle Einsätze
  • Funktioniert offline – Rohbau, Untergeschoss, Tiefgarage
  • Mehrsprachige App für internationale Teams
  • Lohnverarbeitung in Minuten statt Tagen
  • Daten auf Servern in der EU, keine Einrichtungsgebühr, monatlich kündbar

Für wen

Für welche Betriebe in Zürich ist Jobilino gemacht?

Passend für Betriebe mit Personal ausserhalb des Büros: Bauunternehmen und Baunebengewerbe, Gebäudereinigung und Unterhaltsreinigung, Facility Management und Hauswartung, Bewachungs- und Sicherheitsdienste, Handwerksbetriebe aller Gewerke, Elektro-, Sanitär- und Heizungsbetriebe, Transport und Logistik, Gastronomie und Hotellerie sowie Personalverleiher. Auch für Betriebe mit Grenzgängern aus dem benachbarten Ausland.

Zeiterfassung für Ihren Zürcher Betrieb – jetzt kostenlos testen

Zugang in wenigen Minuten anlegen, Team einladen und ab heute Arbeitszeit, Pausen und Überzeit sauber getrennt dokumentieren. Keine Einrichtungsgebühr, monatlich kündbar. Oder Sie lassen sich Jobilino in einer kostenlosen Online-Demo an Ihrem eigenen Ablauf zeigen.

Lieber gleich anrufen? +43 664 5031382

  • Keine Setup-Gebühr
  • monatlich kündbar
  • DSGVO-konform

Häufige Fragen zur Zeiterfassung in Zürich

Was muss ein Schweizer Betrieb bei der Arbeitszeit genau dokumentieren?

Nach Art. 46 Arbeitsgesetz in Verbindung mit Art. 73 ArGV 1 sind unter anderem die täglich und wöchentlich geleistete Arbeitszeit, die Überzeitarbeit sowie Lage und Dauer der Pausen ab einer halben Stunde festzuhalten. Die Unterlagen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und den Vollzugsbehörden auf Verlangen vorzulegen. Eine blosse Tagessumme genügt dafür nicht.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

Ja, in engen Grenzen. Die ArGV 1 sieht eine vereinfachte Erfassung sowie unter bestimmten Voraussetzungen einen Verzicht vor – letzterer setzt unter anderem eine entsprechende Vereinbarung mit den Sozialpartnern, grosse Autonomie in der Arbeit und ein Bruttojahreseinkommen über CHF 120'000 voraus. Ob eine dieser Ausnahmen für Ihren Betrieb greift, klären Sie am besten anhand Ihres GAV; für Baustellen-, Reinigungs- und Bewachungspersonal ist sie in der Regel nicht anwendbar.

Wie erfassen wir Pausen, ohne sie pauschal abzuziehen?

Das Team stempelt die Pause, oder sie ergibt sich aus der Lücke zwischen zwei Buchungen. In beiden Fällen sind Lage und Dauer dokumentiert, wie es die Verordnung für Pausen ab einer halben Stunde verlangt. Ein pauschaler Abzug ist dagegen eine Annahme und keine Aufzeichnung – genau daran scheitern Nachweise bei Kontrollen häufig.

Wie behandeln wir Grenzgänger aus Deutschland und Österreich?

Sie arbeiten unter Schweizer Regeln, haben aber häufig andere Feiertage im Wohnsitzland. Jobilino führt Feiertage länder- und regionsbezogen, sodass Sie pro Person die zutreffende Regelung hinterlegen können. Zeiten werden ausserdem über Zeitzonen hinweg korrekt berechnet – relevant für Teams, die auch jenseits der Grenze im Einsatz sind.

Wie wird Überzeit ausgewiesen?

Getrennt von der normalen Arbeitszeit. Aus dem hinterlegten Arbeitszeitmodell und den tatsächlichen Stempelungen ergeben sich Sollzeit, Istzeit und Überzeit laufend. Kompensation und Auszahlung werden als eigene Vorgänge gebucht, sodass jederzeit nachvollziehbar bleibt, wie ein Saldo entstanden ist.

Wie lange bleiben die Aufzeichnungen verfügbar?

So lange, wie Sie sie brauchen – die Verordnung verlangt mindestens fünf Jahre. Da alles digital vorliegt, entfällt das Papierarchiv: Sie geben Aufzeichnungen je Person und Zeitraum als Excel, CSV oder PDF aus, auch Jahre später, ohne Ordner zu durchsuchen.

Was ist mit Mitarbeitenden ohne Firmenhandy auf der Baustelle?

Zwei Wege. Ein Terminal im Betrieb oder Magazin, an dem sich das ganze Team ein- und ausstempelt. Oder ein NFC-Aufkleber am Einsatzort, den jedes NFC-fähige Smartphone lesen kann – auch ein privates. Eine Geräteflotte müssen Sie dafür nicht beschaffen.

Funktioniert die Erfassung im Untergeschoss ohne Empfang?

Ja. Stempelungen werden offline gespeichert und automatisch übertragen, sobald wieder Verbindung besteht – mit dem ursprünglichen Zeitpunkt, nicht dem der Übertragung. In Rohbauten, Untergeschossen und Tiefgaragen ist das der Normalfall, und NFC-Stempelungen funktionieren dort vollständig ohne Netz.

Wo werden die Daten gespeichert und wie steht es um den Datenschutz?

Die Daten liegen auf Servern in der Europäischen Union und werden nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet, die inhaltlich weitgehend mit dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz übereinstimmt. Zugriffsrechte lassen sich fein einstellen; Standortdaten werden nur erfasst, wenn Sie diese Funktion bewusst aktivieren. Sollten Sie eine Bearbeitung ausschliesslich in der Schweiz benötigen, klären wir das im Vorfeld.

Können wir Stunden auf Aufträge und Objekte buchen?

Ja. Jede Stunde hängt an einem Auftrag, einer Baustelle oder einem Objekt. Damit sehen Sie neben der gesetzlich geforderten Dokumentation auch, wofür die Zeit verwendet wurde – die Grundlage für Nachkalkulation und Weiterverrechnung an den Auftraggeber.

Was kostet Jobilino für einen Zürcher Betrieb?

Abgerechnet wird pro aktivem Mitarbeitenden und Monat, ohne Einrichtungsgebühr und monatlich kündbar. Die aktuellen Preise finden Sie auf der Preisseite. Sie können vorab kostenlos testen und erst danach entscheiden – ein Einführungsprojekt braucht es nicht.

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