Zeiterfassung Reinigungskräfte – objektgenau per App, lückenlos dokumentiert
Ihre Reinigungskräfte arbeiten verteilt über viele Objekte, oft früh morgens oder spät abends. Mit der Zeiterfassung per App stempeln sie direkt vor Ort ein – in ihrer Sprache, mit zwei Fingertipps. Sie erfüllen damit die Aufzeichnungspflicht, die im Gebäudereinigungsgewerbe besonders streng ist, ohne Stundenzettel und ohne Kontrollbuch.
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- Einfach genug für jede Reinigungskraft
Das Problem
Warum die Zeiterfassung bei Reinigungskräften so oft scheitert
Reinigung ist die Branche mit den ungünstigsten Voraussetzungen für saubere Arbeitszeiterfassung: viele kleine Einsätze, viele Objekte, Teilzeit und Minijobs, hohe Fluktuation und Teams, die selten dieselbe Sprache sprechen. Genau deshalb hält die Papierlösung dem Alltag nicht stand.
Die Lösung
Zeiterfassung App für die Reinigung: zwei Tipps, und die Zeit steht
Die Zeiterfassung per App ist für die Reinigung gebaut, nicht für den Büroarbeitsplatz. Die Reinigungskraft öffnet die App am eigenen Smartphone, wählt das Objekt und stempelt ein – oder hält das Telefon an einen NFC-Tag, der im Objekt klebt. Der Einsatz ist damit erfasst, dem richtigen Objekt zugeordnet und im Büro sofort sichtbar. Kein Zettel, kein Kontrollbuch, keine Nachfrage.
Für wen
Zeiterfassung Pflicht für Reinigungskräfte: was Betriebe aufzeichnen müssen
Im Gebäudereinigungsgewerbe gelten strengere Aufzeichnungspflichten als in vielen anderen Branchen. Die Gebäudereinigung ist in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgeführt. Daraus folgt nach § 17 Mindestlohngesetz, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung aufgezeichnet und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden müssen. Geprüft wird das von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls; zusätzlich gilt in diesen Branchen die Mitführungspflicht des Personalausweises. Unabhängig davon hat das Bundesarbeitsgericht 2022 entschieden, dass Arbeitgeber ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einführen müssen – im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019. In Österreich verlangt § 26 Arbeitszeitgesetz laufende Aufzeichnungen der geleisteten Arbeitsstunden. Für Reinigungsbetriebe heißt das praktisch: täglich, zeitnah und nachvollziehbar – genau das leistet eine App-basierte Erfassung, weil der Eintrag im Moment des Einsatzes entsteht und nicht Wochen später rekonstruiert wird.
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