Was muss in einem Räum- und Streuprotokoll stehen?
Üblich sind fünf Angaben je Einsatz: Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende, das Objekt oder der Streckenabschnitt, die durchgeführte Maßnahme (räumen, streuen oder beides), das verwendete Streumittel und die ausführende Person. Viele Auftraggeber wollen zusätzlich die Witterung und Nachkontrollen dokumentiert sehen. Jobilino erfasst Zeitpunkt, Objekt, Dauer und Mitarbeiter automatisch über den NFC-Stempel; Maßnahme und Streumittel wählt der Mitarbeiter beim Einstempeln, und das Foto vom geräumten Gehweg kommt direkt aus der App.
Gibt es eine Vorlage für das Räum- und Streuprotokoll zum Ausdrucken?
Vorlagen als Excel-Tabelle oder PDF finden sich reichlich im Netz, und für ein oder zwei Objekte reichen sie auch. Ihr Schwachpunkt zeigt sich erst im Streitfall: Sie werden von Hand ausgefüllt, fast immer nach dem Einsatz. Ein Blatt mit durchgehend gleicher Handschrift und runden Uhrzeiten belegt, dass jemand etwas eingetragen hat – nicht, dass er zu dieser Zeit am Objekt war. Deshalb ist die Frage weniger, welche Vorlage die richtige ist, sondern ob das Protokoll während der Arbeit entsteht oder danach.
Muss das verwendete Streumittel im Protokoll stehen?
Viele Auftraggeber verlangen es, und es ist auch im eigenen Interesse: Ob Splitt, Salz oder Granulat gestreut wurde, entscheidet mit darüber, ob die Maßnahme zur Witterung passte – und in manchen Gemeinden ist Streusalz eingeschränkt oder untersagt. In Jobilino wählt der Mitarbeiter das Streumittel beim Einstempeln aus einer kurzen Liste, die Sie selbst festlegen. Ein Tipper, und es steht in jedem Eintrag.
Wer unterschreibt das Räum- und Streuprotokoll?
Auf Papier unterschreibt üblicherweise die ausführende Person, teils gegengezeichnet vom Vorarbeiter. Digital tritt an die Stelle der Unterschrift die Zuordnung: Jeder Eintrag hängt an dem Mitarbeiterkonto, das am Objekt eingestempelt hat, und an der Uhrzeit, zu der das geschah – nachträglich nicht stillschweigend änderbar. Korrekturen durch das Büro bleiben als Korrektur sichtbar, statt den ursprünglichen Eintrag zu ersetzen.
Was ist, wenn nach dem Räumen erneut Schnee fällt?
Dann wird ein zweiter Einsatz am selben Objekt erfasst – beliebig oft am selben Tag. Jeder Durchgang steht mit eigener Uhrzeit, eigener Dauer und eigenem Foto im Protokoll. Genau diese Kette aus mehreren Einsätzen ist es, die im Schadensfall zählt: Sie zeigt nicht nur, dass einmal geräumt wurde, sondern dass nachgeräumt und nachgestreut wurde.
Reicht ein GPS-Nachweis, oder braucht es ein Foto?
GPS zeigt, dass ein Fahrzeug oder ein Telefon in der Nähe war – nicht, dass geräumt und gestreut wurde. Ein NFC-Tag am Objekt belegt, dass der Mitarbeiter physisch am Eingang stand, und funktioniert auch dort, wo GPS ungenau wird: zwischen hohen Häusern, in Innenhöfen, in Tiefgaragenzufahrten. Das Foto zeigt das Ergebnis. Jobilino kombiniert beides und braucht dafür keine dauerhafte Ortung im Hintergrund – was auch datenschutzrechtlich der einfachere Weg ist.
Wie lange sollte man Winterdienst-Nachweise aufbewahren?
Schadenersatzansprüche verjähren in Österreich (§ 1489 ABGB) wie in Deutschland (§§ 195, 199 BGB) in der Regel nach drei Jahren – in Österreich ab dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte von Schaden und Schädiger erfahren hat, in Deutschland ab dem Ende des Jahres, in dem er davon erfahren hat. Ein Sturz kann also lange nach der Saison noch zu einer Forderung führen. Viele Betriebe bewahren ihre Nachweise deshalb mindestens so lange auf. In Jobilino bleiben Einsätze und Fotos gespeichert und lassen sich jederzeit für einen Zeitraum oder ein einzelnes Objekt exportieren. Die für Sie konkret geltende Frist klären Sie im Zweifel mit Ihrer Rechtsvertretung.
Ist ein Räum- und Streuprotokoll gesetzlich vorgeschrieben?
Ein Gesetz, das eine bestimmte Protokollform vorschreibt, gibt es weder in Österreich noch in Deutschland. Vorgeschrieben ist die Räum- und Streupflicht selbst: In Österreich regelt sie § 93 StVO für Anrainer – Gehsteige und Gehwege bis drei Meter von der Liegenschaft, zwischen 6 und 22 Uhr; örtliche Verordnungen, etwa zum Streusalz, können zusätzliche Vorgaben machen. In Deutschland ergibt sie sich aus der Verkehrssicherungspflicht, die die Kommunen per Satzung auf die Anlieger übertragen. Wer diese Pflicht vertraglich übernimmt, muss im Streitfall darlegen können, wann geräumt und gestreut wurde – genau dafür braucht es ein Protokoll. Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung.
Bekommt die Hausverwaltung einen Einsatzbericht?
Ja. Im Dashboard filtern Sie nach Objekt und Zeitraum und exportieren einen Bericht als CSV, Excel oder PDF. Der Bericht enthält alle Einsätze mit Datum, Uhrzeit, Dauer und optional die Fotos. Fertig für die Hausverwaltung.
Was kostet die Zeiterfassung für Winterdienst?
Bis 29 Mitarbeiter kostet Jobilino Basic 5,99 Euro und Premium 13,99 Euro pro Mitarbeiter und Monat; ab 30 Mitarbeitern gelten günstigere Staffelpreise. Fotodokumentation und Projektzeiterfassung (für die Zuordnung zum Objekt) sind in Premium enthalten oder zu Basic als Add-on buchbar. NFC-Tags kosten wenige Euro pro Stück und halten lange. Kostenlos testen – ohne Vertragsbindung.